Wort davor: Gegeneinrede
gegeneinwenden
- Belegtext:
ungeacht seines gegen-einwendens und bedingens
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. IV Kap. 5
Wort danach: Gegeneinwurf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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