Wort davor: Gegeneinbringen

Gegeneinrede

Gegeneinrede (I)
Erklärung: Replik, wiederholte Klage.

Gegeneinrede (II)
Erklärung: letzte Gegenrede vor Gericht.

Wort danach: gegeneinwenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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