Wort davor: Gegenbürde
Gegenbürge
Erklärung:
bürgt dem Bürgen für den Hauptschuldner.
sprachliche Erläuterung:
nl. teghenborge.
vgl.
Gegenschirm.
- Belegtext:
sobalde er mich der burgschaft quiteirde ader mir gegenburgen setzte
Datierung: 1545
Fundstelle: BuchWeinsberg I 230
- Belegtext:
nachdem er sich für L. ... gegen O. umb ... 80 guldin verbürgit, hette L. ime sine 8 sön zu gegenbürgen geben
Datierung: 1583
Fundstelle: HönggMeierg. 103
Wort danach: Gegenbürger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten