Wort davor: Gegenbrauch

Gegenbrief

Gegenbrief (I)
Erklärung: Anerkenntnis.

Gegenbrief (I 1)
vgl. Gegenbekenntnis.

Gegenbrief (I 2)
Erklärung: schriftliche Verpflichtung.
Gegenbrief (II)
vgl. Gegenquittung, Gegenrevers, Revers, Widerbrief.
Gegenbrief (III)
Erklärung: Doppel einer Urkunde.

Wort danach: Gegenbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten