Wort davor: Gegenbot
Gegenbrauch
Erklärung:
entgegengesetzter Gebrauch.
- Belegtext:
und wir die von Solloturn daruff geantwurt ..., der frowen halb in reyßkosten zu ziechen, lassen wir beliben by dem gegenbruch unser lieben eidtgnossen vom Bern
Datierung: 1488
Fundstelle: ArgauLsch. I 545
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wider der stadt einunge in den puncten, welche durch einen beständigen gegenbrauch nicht aufgehoben ... seyn, ... nicht handeln
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 612
Wort danach: Gegenbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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