Wort davor: Gegenbrief

Gegenbuch

Gegenbuch (I)
Erklärung: Kontrollbuch.
Gegenbuch (II)
Erklärung: Abschrift (des Grundbuchs).
Gegenbuch (III)
Erklärung: von der Bergbehörde geführtes Buch, vor allem zur Eintragung der Verleihungen und Kuxe.

Wort danach: Gegenbuchhalter

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