Wort davor: Gegenberuf

Gegenbescheinigung

Gegenbescheinigung (I)
Erklärung: wird der Bescheinigung des Gegners entgegengestellt.

Gegenbescheinigung (II)
Erklärung: Anerkenntnis.

Wort danach: Gegenbeschickung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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