Wort davor: Gegenbegehr
Gegenbehelf
Erklärung:
Einwand vor Gericht.
vgl.
Gegenbehelfung.
- Belegtext:
wierdet ... dem clager sein clag ... widersprochen, oder ob beclagter dieselb gar oder zum tail bestuende, doch dawider sein beweißliche gegenbehelf hett
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 22 § 4
- Belegtext:
das soll mit vorbehalt der gegenweisung und andern rechtlichen gegenbehelffen gehört und alsdann ... erkennt werden, was recht ist
Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 115
Wort danach: Gegenbehelfsrede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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