Wort davor: Gegenbehelfsrede
Gegenbehelfung
Erklärung:
wie Gegenbehelf.
- Belegtext:
denne nu sulke duchnisse van unses jegenpartes wegen vorhoret unde noch ungeopenet is, also dat wy uns an unser jegenbehelpinge ... nicht vor der openinge vor berad hebben konen
Datierung: 1434
Fundstelle: HanseRez.2 VII 683
Wort danach: Gegenbeile
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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