Wort davor: Gegenbefehl
Gegenbefugnis
Erklärung:
Recht zur Abwehr.
- Belegtext:
solten ... sich große widersetzligkeiten und thätligkeiten ... spüren lassen, da werden die jenigen mittel und gegenbefügnisse gebraucht, die sonst das weltliche regiment bey händen haben kan
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 327
Wort danach: Gegenbegehr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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