Wort davor: Genannweib
genau
genau (I)
Erklärung:
streng.
- Belegtext:
das genawe recht oder jus strictum
Datierung: 1696
Fundstelle: Büeler 11
genau (II)
- Belegtext:
achtzig pfund ... guter vnd genawer ... heller
Datierung: 1384
Fundstelle: Indersdorf I 128 (nr. 309)
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Wort danach: geneden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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