Wort davor: Gefürste
gefürstet
gefürstet (I)
gefürstet (I 1)
Wortbildungshinweis: zu
fürsten (III 1).
gefürstet (I 2)
- Datierung: 1436
Fundstelle: Ficker,Reichsf. I 119
- Belegtext:
allen geistlichen und weltlichen fürsten, auch gefürsten und andern grafen
Datierung: 1564
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 346
gefürstet (II)
sprachliche Erläuterung:
zu forsten?
- Belegtext:
swer vert mit wizzen in ein gefürsts holtz, do des fürsten pan aufleit, erwischet in der holtzhai darinne ... pfendet in
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 64
- Belegtext:
waz edellüt gefürst sint in Sch., die süllen howen zimmerholtz, brennholtz, waz sie bedürfen und nütz verkoufen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: WürtUrb. 320
- Belegtext:
dieselben acker vnd sträuch sollen die von der R. vnd N. sich mit vnsern bügern gebrauchen vnd darinn holtzen lassen mit andern iren nachbaren den sie das gunten ... doch abgescheiden derselbig von der
R. ... gefürstete walde vnd andere der sie sich nicht gebrauchen sollen ohne willen vnd erlaubniß der von der R.
Datierung: 1471
Fundstelle: Haltaus 610
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 2192
Wort danach: Gegänge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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