Wort davor: gefremden
Gefreund
vgl.
Gefreundete.
Gefreund (I)
Erklärung:
Freund.
Gefreund (II)
Erklärung:
(Bluts)- Verwandte, Angehörige.
Gefreund (III)
Erklärung:
Ratsgeschlecht.
- Belegtext:
schickten sie etliche ore rathisfrunde uss mit den redelichsten personen, die sie gehaben mochten von den gefrünten und der gemeyne
Datierung: 1440
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: Michelsen,Rdm. 524
Faksimile
- Belegtext:
nach ordnung der gschlecht und gfreunde
Datierung: 1526
Fundstelle: SchwäbWB. III 168
[weitere Angaben: hierher?]
Wort danach: gefreunden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten