Wort davor: gefremden

Gefreund
vgl. Gefreundete.

Gefreund (I)
Erklärung: Freund.

Gefreund (II)
Erklärung: (Bluts)- Verwandte, Angehörige.
Gefreund (III)
Erklärung: Ratsgeschlecht.

Wort danach: gefreunden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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