Wort davor: gefreit
Gefreite
Gefreite (I)
- Belegtext:
vnder den fryen ist vil vnderscheidts, denn ein deyl sindt fry erboren, die anderen werdent fry, vnd heyssendt die gefryete
Datierung: 1520
Fundstelle: Murner,Inst. fol. 5
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519
- in DRQEdit
- Belegtext:
die gefryten, die man libertiner nennet, sind die vß rechter dienstbarkeit des eygenthums gefryet worden sindt, durch die handlassung
Datierung: 1520
Fundstelle: Murner,Inst. fol. 5
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519
- in DRQEdit
Gefreite (II)
Erklärung:
als Standesbezeichnung.
- Belegtext:
dass prälaten und ritterschaft, burgmänner, gefreite, städte, flecken und dörfer ... bei ihren ... privilegien ... sollen beschützet werden
Datierung: 1650
Fundstelle: Culemann,MindenLV. 230
[weitere Angaben: oder zu lesen gefreite städte?]
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
Gefreite (III)
Erklärung:
militärisch.
Wort danach: gefremden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten