Wort davor: gefreischen

gefreit
Erklärung: irgendwie bevorzugt, priviligiert, vgl. im einzelnen freien (I).

gefreit (Spiegelstrich 1)
gefreit (Spiegelstrich 2)

Wort danach: Gefreite

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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