Wort davor: gefrechtigen
1gefreien
Erklärung:
befreien.
1gefreien (I)
Erklärung:
jemanden freigeben.
- Belegtext:
gif he þonne þone ceap nelle foregesellan, þonne mot hine se hlaford gefreogean
Datierung: 7. Jh.
Fundstelle: Liebermann,AgsG. 120
1gefreien (II)
Erklärung:
von etwas.
1gefreien (II 1)
Erklärung:
von Arbeit.
- Belegtext:
and þeowemen þa ðrig dagas beon weorces gefreode wið ciricsocne
Datierung: 10. Jh.
Fundstelle: Liebermann,AgsG. 262
1gefreien (II 2)
Erklärung:
von einem Anspruch.
1gefreien (III)
Erklärung:
etwas freimachen, einlösen.
1gefreien (III 1)
- Belegtext:
dy se weder vortedinghen unde gevrighen
Datierung: 1360
Fundstelle: NeuzelleUB. 39
1gefreien (III 2)
- Belegtext:
das einer, der den teyl zu Missen haben, sein uberley versatzung darmit gefrien moge
Datierung: 1485
Fundstelle: JenaUB. II 310
1gefreien (IV)
Erklärung:
reflexiv: von einem Vorrecht Gebrauch machen.
Wort danach: 2gefreien
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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