Wort davor: gefrechtigen

1gefreien
Erklärung: befreien.

1gefreien (I)
Erklärung: jemanden freigeben.
1gefreien (II)
Erklärung: von etwas.

1gefreien (II 1)
Erklärung: von Arbeit.
1gefreien (II 2)
Erklärung: von einem Anspruch.
1gefreien (III)
Erklärung: etwas freimachen, einlösen.

1gefreien (III 1)
1gefreien (III 2)
1gefreien (IV)
Erklärung: reflexiv: von einem Vorrecht Gebrauch machen.

Wort danach: 2gefreien

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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