Wort davor: Gefolgde

Gefolge

Gefolge (I)

Gefolge (I 1)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.

Gefolge (I 2)
Gefolge (II)
Erklärung: te gevolge staen seinen Antreil tragen.
Gefolge (III)
Erklärung: Zustimmung, Einstimmigkeit.
Gefolge (IV)
Gefolge (IV Spiegelstrich 1)
Gefolge (IV Spiegelstrich 2)
Erklärung: Ausführung.
Gefolge (IV Spiegelstrich 3)

Wort danach: gefolgen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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