Wort davor: Gefließe
geflissen
geflissen (I)
Erklärung:
vorbedacht.
geflissen (II)
Erklärung:
geflissen, diensteifrig.
- Belegtext:
in fürbotten, pfändungen, vergantung der pfänderen ... und anderen gerichtsgeschäffte embsig und geflissen syn
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 16
Faksimile
- Belegtext:
[soll] ein jeder geflissen seyn, alle bemühung anzuwenden
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 179
Wort danach: geflissentlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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