Wort davor: 2Gefilde

Gefill
Erklärung: "Recht eines Abdeckers auf das gefallene Vieh; Bezirk, innerhalb welchem er dieses Recht hat" Schmeller2 I 709.

Wort danach: Gefiller

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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