Wort davor: Gefeste

gefesten

gefesten (I)
Erklärung: bestätigen, versichern.

gefesten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: festsetzen.
gefesten (II)
Erklärung: "in Eid und Pflicht nehmen".
gefesten (III)
Erklärung: befestigen.
gefesten (IV)
Erklärung: jemanden festnehmen.

Wort danach: Gefestete

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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