Wort davor: gefernen
gefertigen
gefertigen (I)
Erklärung:
wie fertigen (B I 1).
- Belegtext:
daz vorg. guot han wir in geuertigt, daz lehen in lehens weyse, daz eigen in eigenschaft weiss
Datierung: 1307
Fundstelle: BergheimUB. 17
- Belegtext:
vnse dorp ... myt allem rechte ... jn holte ... hn ackere geverdiget vnd vngeverdiget
Datierung: 1409
Fundstelle: CalenbergUB. VIII 111
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- Belegtext:
bis ich im alles das gevertigen
Fundstelle: WirtUB. IX 349
gefertigen (II)
gefertigen (II 1)
Erklärung:
in Betrieb, Ordnung halten, fertig machen.
gefertigen (II 2)
- Belegtext:
domite durchs jare sollich lobelich begengknisze mit lichten ane beswerunge der kirchen gefertigen vnd vszgehalden moge
Datierung: 1482
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 278
gefertigen (III)
- Belegtext:
untz wir inen ainen andren angulten oder burgen als gewissen ye berichten und gevertigen [stellen, verbriefen]
Datierung: 1390
Fundstelle: ZGO.2 13 (1898) 73
gefertigen (IV)
Erklärung:
wie fertigen (A I 6).
gefertigen (V)
Erklärung:
erledigen.
- Belegtext:
die vorg. pfantschaft gevertigen und auzrichtig machen
Datierung: 1330
Fundstelle: MGConst. VI 1 S. 572
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
gefertigen (VI)
Erklärung:
rechtfertigen.
- Belegtext:
das sich ein armer gefangener aldo fur den herrn vorantworten mocht vnd gefertigen, ab er vnschuldig were
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: OlmützStB.(Saliger) 59
gefertigen (VII)
Erklärung:
Partizip:
gefertigen (VII 1)
Erklärung:
abgefertigt, mit Vollmacht versehen.
gefertigen (VII 2)
Erklärung:
gebunden.
Wort danach: Gefeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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