Wort davor: gefernen

gefertigen

gefertigen (I)
Erklärung: wie fertigen (B I 1).

gefertigen (II)

gefertigen (II 1)
Erklärung: in Betrieb, Ordnung halten, fertig machen.
gefertigen (II 2)
gefertigen (III)
gefertigen (IV)
Erklärung: wie fertigen (A I 6).
gefertigen (V)
Erklärung: erledigen.
gefertigen (VI)
Erklärung: rechtfertigen.
gefertigen (VII)
Erklärung: Partizip:

gefertigen (VII 1)
Erklärung: abgefertigt, mit Vollmacht versehen.
gefertigen (VII 2)
Erklärung: gebunden.

Wort danach: Gefeß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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