Wort davor: Gefäß
gefaßt
gefaßt (I)
Erklärung:
beladen.
vgl.
fassen (III 1).
gefaßt (II)
Erklärung:
sich gefaßt machen sich anschicken, das Nötige vorbereiten.
vgl.
fassen (II).
gefaßt (II Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
aufkommen und gefaßt erscheinen
Datierung: 1630
Region/Autor/Textsorte:
Stuttgart
Fundstelle: FreibDiözArch. 23 (1893) 237
Wort danach: Gefaßtmachung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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