Wort davor: Gefängnisrecht
gefängnissen
Erklärung:
ins Gefängnis setzen, in Haft nehmen.
- Belegtext:
ain ieder schuldner der mit recht die schulden zu bezallen ekhent wierdet und nicht hat davon er bezalle, der mag darumb gefänkhnust werden biß er bezallt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 313
- Belegtext:
welcher glaubinger ainen andern ... an seines schuldners statt ... gefanknussen lest ... der solle dardurch sein schult verwürkt haben
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 9 § 3
- Belegtext:
solle khein glaubiger seinem im land angeseßnem ... schuldner einziehen oder gefengnußen zu laßen macht haben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 8 § 20
- Belegtext:
gefencknußen vnd straffen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 128
Wort danach: Gefängnisstrafe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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