Wort davor: Gefangenrecht
Gefangenschaft
Gefangenschaft (I)
Gefangenschaft (II)
Erklärung:
"Gesamtheit der Gefangenen".
Gefangenschaft (III)
Erklärung:
wie Verfangenschaft, Herausnahme aus freiem Verfügungsrecht, Beschränkung.
- Belegtext:
wo sonn oder tochteren ains oder mer die von vatter oder mutter ain verfangenschaft gehapt tods abgangen weren und gleichwol ain oder mer eliche kinder verlassen haben, so seien dieselben kinder als enicklin,
waverr ir vätter oder mutteren kain geschwistergit gehapt, so nach der statt brauch die verfangenschaft gehept an statt irer abgestorbnen vatters oder mutter derselbigen gefangenschaft
nit mer värig gewest sonder solche widerumb hinder sich an den anherrn oder an anfrauen kommen und gefallen
Datierung: 1520
Fundstelle: ÜberlingenStR. 300
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Wort danach: Gefangenschaftkosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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