Wort davor: gefangennehmen
Gefangennehmung
- Belegtext:
stehet die offentliche einziehung und gefangennehmung eines berüchtigten thäters ... derjenigen obrigkeit zu, welche das hohe gericht verwaltet
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 4 § 2
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- Belegtext:
solle das gericht bey einer gefangennehmung ... anweisen, daß der angegebene ... ohne sonderbare gewalt ... zur haft gebracht werde
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 29 § 5
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- in Google Books
Wort danach: Gefangenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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