Wort davor: gefangenlegen

Gefangenmahl
Erklärung: "Mahl, das der Landvogt von Grünigen den Untersuchungsgefangenen auf Rechnung der Herrschaft Zürich gab".

Wort danach: Gefangenmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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