Wort davor: Gefällwein
gefälschen
- Belegtext:
sie [trohtines urteili] nemag nioman gefalsken [Übersetzung für iudicia domini uera]
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker III 51
Wort danach: Gefang
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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