Wort davor: Gefällgeld
gefällig
gefällig (I)
Erklärung:
passend, genehm.
gefällig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
formelhaft.
gefällig (II)
Erklärung:
fällig, schuldig.
- Belegtext:
daz man offenbare schulde in deme capitele rûge unde ... darumme dâ entphâhe gevelliche bûze [competentem ... satisfactionem]
Datierung: 1264
Fundstelle: DOrdStat. 77
- Belegtext:
von dieben oder swer im gevellich wirt umb wandel
Datierung: 1359
Fundstelle: RegensbStat. 153
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
swelcher des eynungs gefellyg wirt
Datierung: 1373
Fundstelle: SchwyzLB. 272
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- in Google Books
- Belegtext:
72 marc gewisses gefelligs czinses
Datierung: 1438
Fundstelle: DOrdGrÄmterb. 42
- Belegtext:
der soll mit eim halben pfunde wachss alles an die gemelt kertze gefellig gebusst werden
Datierung: 1481
Fundstelle: Bruchsal 864
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- Belegtext:
17 scheffel gefelliger czenden
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: DOrdGrÄmterb. 164
- Belegtext:
zum empfang des gefälligen brüchengeldes
Datierung: 1529
Fundstelle: CAustr. II 59
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- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
was gfellig ist von frucht und wein
Fundstelle: SchwäbWB. III 153
- Belegtext:
der zu Johannis gefällige besoldungsantheil
Fundstelle: Vogel,Goethe 334
Wort danach: gefälligen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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