Wort davor: gefallen

gefällen

gefällen (I)
Erklärung: töten, niederschlagen.

gefällen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: erlegen.
gefällen (II)
Erklärung: "abbüßen".

Wort danach: Gefällgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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