Wort davor: Gefahrpfennig
Gefahrschilling
- Belegtext:
hat der gerichtschreiber 2 goldg. sogenannte gefahr-schilling von der bauerschafft, welche ihm aber der drost den vorgeben nach disputiret
Datierung: 1714
Fundstelle: UnnaStR. 185
Wort danach: Gefährt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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