Wort davor: Gefährigkeit
gefährlich, gefahrlich
gefährlich (I)
Erklärung:
mit (böser) Absicht, vorsätzlich, böswillig.
gefährlich (I 1)
gefährlich (I 1 a)
- Belegtext:
an ... widersprechen, geferlich aufzuge vnd verrere waigerunge
Datierung: 1475
Fundstelle: Indersdorf II 15 (nr. 1032)
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- Belegtext:
[soll] in der rechtfertigung kain geverlich verzug gesucht werden
Fundstelle: NellenbHegau(1497) 53
- Belegtext:
aws geferlichem verzug und außflucht
Datierung: 1512
Fundstelle: SchlettstStR. 159
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- Belegtext:
wo iemant auf solchen grossen wassern mit ainem angl ie zu ziten kurzweilet als nicht von nutz verkaufens wegen noch damit ainicherlai gerechtigkhait zu schöpfen noch anderer gefärlicher mainung
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 244
- Belegtext:
soll ... mit ime nach gelegenhait der geverlichen uberhelfung gehandlt werden
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 226
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
damit rechtfertigung auf gefährliche schub und erlängerungen in mehr wege fürkommen und abgestellt werde
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 174
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
geverlicher meynung ... [etwas] versweigen
Datierung: 1558
Fundstelle: Niederrad 220
- Belegtext:
gefehrliche uffschube und dilationes
Datierung: 1562/77
Fundstelle: LünebNGO. 364
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
gefährlich verzogenes recht, protracta justitia, heißt, wenn der richter vorsetzlich die entscheidung der sache aufhält
Datierung: 1766
Fundstelle: KamLex. 48
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- Belegtext:
ane geverlichen schaden
Fundstelle: BaselUB. III nr. 471
gefährlich (I 1 b)
Erklärung:
adverbial.
gefährlich (I 1 b alpha)
gefährlich (I 1 b beta)
Erklärung:
formelhaft.
- Belegtext:
swer dem andrem siniu venster ufstozzet gevarlich und fraevelich, daz ist ein rehtiu haimsuche
Datierung: 1324
Fundstelle: AugsbStR. Art. 51 Nachtr.
Textarchiv: AugsbStR. Art. 51
- Belegtext:
mocht sichdarinnen yemand geverlich und frevenlich hallten
Datierung: 1487
Fundstelle: NürnbPolO. 149
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- Belegtext:
wissendtlich vnd geuärlichen verkauffet
Datierung: 1499
Fundstelle: TirolHGO. 134
- Belegtext:
geverlich und mit wissen
Datierung: 1531
Fundstelle: TrierWQ. 480
- Belegtext:
mit wissen oder geuerlich soll sich nymandts understehen, in allt oder new grüben oder schürff zesitzen
Datierung: 1551
Fundstelle: SalzbBergO. 7
- Belegtext:
gefährlich oder durch hinlässigkeit
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 24
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
gefehrlich und mit wissentlichem bösen fürsatz
Fundstelle: FrkLGO. 1618 III 27 § 10
- Belegtext:
gefährlich und hinlässig
Fundstelle: FrkLGO. 1618 III 73 § 4
- Belegtext:
der todtschlag ist wissentlich, bedächtig und gefährlich vorgenommen
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. II 38
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- Belegtext:
[wer] vorsezlich, gefährlich und freventlich iemand angreift
Fundstelle: TractIurIncorp. 342
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
gefährlich (I 2)
Erklärung:
betrügerisch, unehrlich.
gefährlich (I 3)
Erklärung:
verdächtig.
gefährlich (II)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
- Belegtext:
zu swerer geferlicher peynigung der gefangen [sollen die Gefängnisse] nit gemacht sein
Datierung: 1507
Fundstelle: BambHGO. Art. 17
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ob der beclagt geferlich wunden oder ander scheden an seinem leyb hette
Datierung: 1507
Fundstelle: BambHGO. Art. 72
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
bei vermeidung gevarlicher straff
Datierung: 1528
Fundstelle: Krautheim 207
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- Belegtext:
auf den entleibten gestochen, gehawen oder sunst mit geverlichen streychen geschlahen
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 34
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
stirbt das kind von solchem hinlegen, soll die mutter nach gelegenheit des gefehrlichen hinlegens am lebendt gestrafet werden
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 57
- Belegtext:
vill beschwerlicher und gefherlicher irrunge, anstöss und missverstände
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Ellissen,Einbeck 25
- Belegtext:
ob er nit da wäre [im Bannteiding], so were er die pueß verfallen 12 (pfennig), ausgenumen in irret gottes gewalt oder herrngeschäft oder gefährliche wasser
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 243
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
mit gefährlichen straichen bößlich und freventlich am leib verletzt
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. I § 23
- Belegtext:
bey gefährlicher verwundung soll von den gerichte ... eine inspection vorgenommen werden
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. III § 9
- Belegtext:
drohungen sind gefährlich, wenn die ausführung derselben ... in der gewalt des drohenden steht
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 4 § 34
Wort danach: gefährlicherweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten