Wort davor: geeidingen

geeignen

geeignen (I)
Erklärung: sich aneignen, als Eigentum in Anspruch nehmen.

geeignen (II)
Erklärung: zum Eigentümer machen.

Wort danach: Geeignung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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