Wort davor: 2Geeide

geeiden

geeiden (I)
Erklärung: schwören, Eid leisten.

geeiden (II)
Erklärung: in Eid nehmen.
geeiden (III)
Erklärung: Eid zuschieben.

Wort danach: geeidigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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