Wort davor: Geduld
gedulden
gedulden (I)
Erklärung:
sich gefallen lassen, dulden.
- Belegtext:
wen ... der arm der anclag nit gedulden vnd yne laugen steet, so soll des anclagers fürsprech sprechen
Datierung: 1485
Fundstelle: NürnbHGO. 540
- Belegtext:
denselben richter und das lanndtrecht gedullden in dem widerrechten
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. Tit. 6, 2
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
[Verletzung der kaiserlichen Hoheit] darinn sie ... verstockten ..., das ... ihre ... maj. keinesweges länger gedulten könnten
Datierung: 1549
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 14
gedulden (II)
Erklärung:
zulassen, gestatten.
- Belegtext:
ein jeden offenbaren handel, des wir zu richten und zu straffen lut ... altem härkomen in rüwigem possess und jnnhaben sind ..., das uns zu gedulden gantz ... unmüglich ist
Datierung: 1498
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 262
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- in Google Books
- Belegtext:
der geschäftman thue sicherhait oder pürgschaft, soverr die erbschäft nicht erraicht, den abzug zu gedulden
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. III 412
- Belegtext:
alle die jhenigenn, so sich darwider setzenn werdenn ... des orts nicht zu gedulden
Datierung: 1536
Fundstelle: MittOsterland 6 (1863/66) 239
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die execution vnd volendung [des Urteils] ... wider jnen gedulden
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 27v
- Belegtext:
alle zauberer, wahrsager ... und ander dergleichen abgötterer in meinem gebiet ... nit ... gedulden
Datierung: 1593
Fundstelle: ArchHessG. 14 (1875/79) 652
- Belegtext:
nit gedulden ..., das in würthsheüsern ... von der religion freventlich geredt ... werde
Datierung: 1608
Fundstelle: ÖW. VI 454
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Wort danach: Gedulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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