Gedingschicht
Erklärung:
"eine von einem Gedingarbeiter verfahrene Schicht, bei welcher sich der Lohn nach der geleisteten Arbeit bestimmt" Veith,Bergwb. 407.
Wort danach: Gedingschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten