Wort davor: Gedingplatz
Gedingsrecht
Erklärung:
Gericht(sitzung), Jahrgeding.
- Belegtext:
welcher huber ... zu den gedingrechten ... nit käme, der soll darumb bessern
Datierung: 1457
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 173
- Belegtext:
fragt der richter die beysitzer ..., ob sie vermainen, daß das gedingsrecht mit ... tauglichen personen besetzt
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 41 § 3
Wort danach: Gedingsrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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