Wort davor: Gedinglosung

Gedingmann
Erklärung: plural Gedingmannen, -leute allerlei Gerichtspersonen.

Gedingmann (I)
Erklärung: Beisitzer, Umstand.

Gedingmann (II)
Erklärung: Zeuge.
Gedingmann (III)
Erklärung: die zum Besuch des Jahrgedings verpflichteten Huber.

Wort danach: Gedingnis

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