Wort davor: Gedingkanne
Gedinglehen
- Belegtext:
"investitura conditionalis, dicitur etiam irrlehn, conditionatum feudum"
Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 2030
Wort danach: gedinglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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