Wort davor: Gedinggasse
Gedinggeld
Gedinggeld (I)
Erklärung:
Lohn für Gedingarbeit.
Gedinggeld (I 1)
Erklärung:
insbesondere im Bergwesen.
Gedinggeld (II)
Erklärung:
Lohnzulage.
- Belegtext:
einem haeuer woechentlich 18 gr., dazu bekommt er woechentlich gedinggeld 8 gr. welches aber alle 5 wochen mit 2 fl. bezahlt wird, ... daß der haeuer gehalten, in den 5 wochen
von der grube nicht abzukehren, oder er ist seines gedinggeldes verlustig
Datierung: 1669
Fundstelle: KurkölnBergO.(A) VIII 13
Gedinggeld (III)
Erklärung:
Zins, Abgabe für Güter.
- Datierung: 1464
Fundstelle: ZFerd.3 18 (1873) 10
- Belegtext:
es sol ... das gedinggelt zu den schaltiarn ... ab sein
Datierung: 1525
Fundstelle: ActaTir. III 69
Gedinggeld (IV)
Erklärung:
Gerichtsgebühr.
- Belegtext:
gedinggelt: 1 schog 20 gr.
Datierung: 1516
Fundstelle: ErbbLangensalza 102
Gedinggeld (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Berufungsgebühr.
- Belegtext:
welchem tail das geding ... zu hof zuestet, dem sol das ander tail sein gedinggeld ... desselben tags ... widergeben
Fundstelle: StraubingStR. 315
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Wort danach: Gedinggerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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