Wort davor: gedingen

Gedinger

Gedinger (I)
Erklärung: Bergmann, der im Gedinge arbeitet.

Gedinger (II)
Erklärung: wer Arbeit im Gedinge vergibt?
vgl. Gedingarbeiter.
Gedinger (III)

Wort danach: Gedingerbschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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