Wort davor: Gedingbauer

Gedingbrief

Gedingbrief (I)
Erklärung: schriftlicher Vertrag bei Gutskauf.
Gedingbrief (II)
Erklärung: bei Eheschließung.
Gedingbrief (III)
Erklärung: schriftlicher Arbeits-, Anstellungsvertrag.
Gedingbrief (IV)
Erklärung: Berufungsschrift.

Wort danach: Gedingbuch

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