Wort davor: Gedenkzeichen
Gedenkzettel
Erklärung:
schriftliche Ladung.
- Belegtext:
für einen offenen gedenk-zettel an die parteyen und zeugen 6 kr.
Datierung: 1666
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 959
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 213
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- in Google Books
- Belegtext:
gedenkzettel "wird beschrieben, daß es sey eine schrift, welche dem kläger ... zu wissen gegeben wird, wenn der termin zu anbringung oder fortsetzung der klage
anberaumet worden, damit er sich darnach richten ... könne. dieser gedenkzettel ist mit der citation nicht einerley, ... nur eine bloße notification, welche auch in solchen fällen statt findet, wenn einer
blos zu einer handlung citiret wird, die einen nebenpunct oder eine andere hauptperson anbetrifft"
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1707
Wort danach: Gedesch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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