Wort davor: gedeihlich
gedemuten
Erklärung:
unterwerfen, demütigen.
- Belegtext:
die hohest gestigen sint in uuerlte, die gediemoutet [Gott]
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker III 79
- Belegtext:
deiciant [se] gidiomuotan, gediemutan
Fundstelle: AhdGl. II 108
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
Wort danach: Gedenkbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten