Wort davor: gedeichstaben

Gedeih

Gedeih (I)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.
Gedeih (II)
Erklärung: Gedeih und Verderb Gewinn und Verlust.
Gedeih (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere bei Gütergemeinschaft.

Wort danach: gedeihen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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