(gedeichschlagen)
Erklärung:
partizip. gedijkslaagd, gedijkslaagt, gedijckslaecht, gedijkslegt zur Unterhaltung des Deichschlags verpflichtet.
vgl.
Deichgeschlagene,
gedeichstaben.
Wort danach: gedeichstaben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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