Wort davor: gedeichen

(gedeichschlagen)
Erklärung: partizip. gedijkslaagd, gedijkslaagt, gedijckslaecht, gedijkslegt zur Unterhaltung des Deichschlags verpflichtet.
vgl. Deichgeschlagene, gedeichstaben.

Wort danach: gedeichstaben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten