Wort davor: geck
Geck
Geck (I)
Erklärung:
Narr.
Geck (II)
Erklärung:
übertragen (nach einem Narrenbild?). ausgehängtes Bierzeichen.
- Belegtext:
[soll] keiner unter der predigt wein, bier ... verkaufen ... noch den jeck ausstecken bei straffe von 5 rtlr.
Fundstelle: Benno,Köslin 238
- Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 1921
Wort danach: Geckenfiskal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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