Wort davor: Gebustum

Gebüttel

Gebüttel (I)
Erklärung: Diener in Gerichten aller Art.
Gebüttel (II)
Erklärung: Gemeindediener, Stadtknecht (oft gleichzeitig Gebüttel (I).
Gebüttel (III)
Erklärung: Zunftknecht.
Gebüttel (IV)
Erklärung: Verwendung des Büttels.

Gebüttel (IV 1)
Erklärung: als Bote, insbesondere bei Ladung des Gerichts und Vorladung.
Gebüttel (IV 2)
Erklärung: als Aufsichtsorgan, Polizei.
Gebüttel (IV 3)
Erklärung: mitwirkend bei einem Rechtsgeschäft.
Gebüttel (IV 4)
Erklärung: als Vollstreckungsorgan in Straf- und Zivilsachen.
Gebüttel (IV 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Gefängnisaufseher.

Wort danach: Gebüttelamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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