Wort davor: Geburtsgleichheit

gebürtig

gebürtig (I)
Erklärung: stammend.

gebürtig (I 1)
Erklärung: aus (edlem) Stande.

gebürtig (I 2)
Erklärung: aus Heimat.
gebürtig (II)
Erklärung: durch Geburt berufen, berechtigt.

Wort danach: Gebürtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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