Wort davor: Geburtsbriefnotel

Geburtsbuch
Erklärung: Buch, in das die ausgefertigten Geburtsurkunden eingetragen wurden.
vgl. Geburtsbeurkundung.

Wort danach: Geburtsgleichheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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