Wort davor: Geburtsbeurkundung
Geburtsbrief
Erklärung:
Urkunde über Geburt und Herkunft.
vgl.
Geburtsbeurkundung,
Geburtsbriefnotel,
Geburtsbuch,
Geburtweisung,
Geburtswort.
Geburtsbrief (I)
Erklärung:
Anwendung.
Geburtsbrief (I 1)
Erklärung:
allgemein als Personalausweis.
- Belegtext:
das die testamentarien sullen gebortbrieffe schaffen ... von Hensels nochgelassenen erben
Datierung: 1449
Fundstelle: AktStPr. III 93
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- digitalisiert von "Kujawsko-Pomorska Digitale Bibliothek"
- Belegtext:
ein grosse unterschid ist unter geburtbriven und manrechten; ein geburtbrive ist allein ein urkundt, wi einer von seinen eltern herkomen; manrecht aber ist ein urkund, wie einner sich ... gehalten hab
Datierung: 1526
Fundstelle: MosbachStR. 594
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- Belegtext:
dieweilen sich oft zugetragen, daß sich die teichgräbere auf ... böse thaten ... begeben, ... sollten sie ... deswegen ihre fürdernüß und geburtsbriefe ... mit sich tragen
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. T 35
- Belegtext:
geburtsbrief ist ein glaubhaftes zeugnis von der obrigkeit, daß die benennete person nach ordnung der christlichen kirche im ehelichen stand, rechter ... teutscher art geboren,
auch ganz frey und niemand mit leibeigenschaft verbunden sey
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1705
Geburtsbrief (I 2)
Erklärung:
bei Aufnahme ins Handwerk, Zunft, Berufsgenossenschaft.
- Belegtext:
es soll sich niemandts ... meister zu werden einlassen, er bring den zuvor ... sein geburts- und lerbrief für
Datierung: 1451
Fundstelle: BerAltertWien 1 (1854) 91
- Belegtext:
den ... meistern des ... hantwerckes ... sagen ..., so sie H. verstat haben, das hantwerck zulernen, mit dem geburtesbrieffe zcuvolnfaren ..., sollen sie ine bie ireme hantwercke blieben lassen
Datierung: 1482/92
Fundstelle: ErfurtRatGB. 391
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- Belegtext:
so einer adder mehr messerschmid ... mit ... unvortatedeltigenn ehlichenn geburtsbrieffen ... vollkomenn werdenn, die sollenn mit den schmiddenn ... angenomen werdenn
Datierung: 1496
Fundstelle: OschatzSchmiede 13
- Belegtext:
findt sich ..., das er seinem hantwerch mit guter ... arbeit ... vor sein mög, ... so soll er nidergelassn werden doch mit aufweisung seines geburtsbrief und lehrbriefs
Datierung: 1530
Fundstelle: ÖW. IX 499
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein jeglicher, der unser bruder werden will, soll seinen geburtsbrief ... an die hand schaffen und erweisen, daß er ... untadelhafften herkommens und geburt, frei und niemands eigen sey
Datierung: 1540
Fundstelle: RevalStR. II 4
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wan er sein werckstatt uffthut ..., soll er auch ... burger und zunfftig werden ..., auch soll er von ehrlichen eheleuthen sein geboren und ... sein geburts- ... brieff der zunfft verlesen
Datierung: 1563
Fundstelle: HeidelbStR. 529
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- Belegtext:
so ein meister einen lehrjungen gedenckt auf zunehmen, der magk [ihn] ... mit vntadelhaftigen geburtsbrieffenn vor ein handtwergk bringen
Datierung: 1568
Fundstelle: RonneburgHdw. 139
- Belegtext:
he [schall] siene gebohrtbreve sich vorschaffen und alsdann ... tho der meisterschop gekahren werden
Datierung: 1569
Fundstelle: HambHandw. 535
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- digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und dem Verein für Hamburgische Geschichte
- Belegtext:
wann ... derselbe, der meister werden will, inn das dienstjar getretten is, soll ehr ... ufflegen ins werck einenn halbenn thaler sampt seinenn geburts- unnd lherbrieffen
Datierung: 1578
Fundstelle: Stieda-Mettig 472 (nr. 91)
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- Belegtext:
die geburtsbrieff ... sollen in der zunfft schanck uffgehaben ... werden
Datierung: 1586
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 479
- Belegtext:
welcher maister ein lehrjungen annemen woltte, der soll ... zuvor dem handtwerckh seinen ehelichen geburtsbrief [vorlegen]
Datierung: 1595
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 47
- Belegtext:
soll ... derjenig, der das ambt begert und meister werden will, ... seinen lehr- und geburtsbrief darreichen
Datierung: 1596
Fundstelle: LünebZftU. 92
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- Belegtext:
soll ... keiner alhier meister werden, er habe denn zuvor einen untadelhaftigen geburtsbrief seines ehrlichen herkommens ... furgeleget
Datierung: 1614
Fundstelle: ZNdSachs. 1886 S. 208
- Belegtext:
er soll ... bey unserer bruederschafft zu ainen maller oder bülthauer angenomen werden, jedoch ehrundter nit einbring, dann zuvor sein eheliche geburts- und lehrbrüeff
..., das er von ehrlichen eltern geboren
Datierung: 1633
Fundstelle: BeitrSteirG. 23 (1891) 13
- Belegtext:
meinen geburtsbrief in bester form einem ehrbaren [gewandschneider-]amt vorgebracht
Datierung: 1645
Fundstelle: Wigand,Denkw. 203
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- Belegtext:
wann ein handwercksgesell ... sein meisterstück, gebuhrts- und lehrbrieff ... aufgezeiget, so mag er ... für einen meister angenommen werden
Datierung: 1662
Fundstelle: RevalStR. II 307
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
da ... einer ... alhier meister werden will, der solle ... allvorderist seinen ehelichen geburts- und lehrbrief vorzeigen
Datierung: 1672
Fundstelle: SchlettstStR. 721
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- Belegtext:
sol ... zu dieser brüderschafft keiner ... aufgenommen werden, er habe dan seine ehe- und ehrliche geburt durch einen untadelhafften geburtsbrieff ... bezeuget
Datierung: 1678
Fundstelle: MagdebKauflBrüdersch. Art. 3
- Belegtext:
so ... ein meister einen lehrknecht ... aufnehmen will ... soll derselbig knecht zuerst dem handwerke seinen geburtsbrief darstellen
Datierung: 1696
Fundstelle: Wuttke,Städteb. 122
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- in Google Books
- Belegtext:
wegen ermangelung eines geburtsbriefes kein handwerck lernen können
Datierung: 1717
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 362
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
geburthsbrieff ist ein öffentlich zeugniß derjenigen personen, die sich bey einem handwercke will ... einschreiben lassen, daß sie von christlichen, ehelichen und handwercksfähigen eltern erzeuget und gebohren
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 140
- Belegtext:
ehe er meister wirdt, seinen geburths- und lehrbrief ... vorweißen
Datierung: 1735
Fundstelle: MittDBöhm. 42 (1904) 506
Geburtsbrief (I 3)
Erklärung:
bei Aufnahme (als Mitbürger) in einem Ort, Land.
- Belegtext:
welcher ... geburtsbrief und leedigzellung der leibeigenschaft ... bringt, den mögen schulthaiß und gericht zu einem innwoner uffnemen
Datierung: 1539
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 394
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es tregt sich ... tzu, das man von den vortriebnen ... ir gepurtsbrieff ... fordert
Datierung: 1549
Fundstelle: QBöhmBrüder XIX 108
- Belegtext:
welcher ... sich ... mit ... welschen personen verheuraten würde, daß wir ... mann und weib uß der statt hinweg weisen wöllen; also würd es auch mit den welschen, ob sie gleichwol ire ... geburtsbriefe bringen, gehalten
Datierung: 1555
Fundstelle: SchlettstStR. 402
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- Belegtext:
ist sollicher, so burger werden will, schuldig ..., sein ... geburtsbrief ufzulegen
Datierung: 1557
Fundstelle: Wiesloch 716
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- Belegtext:
wo jehemand zuvor schon [zu burger] aufgenommen wäre, da soll er dannoch sein geburtsbrüef und passporthen bringen
Datierung: 1562
Fundstelle: ÖW. VI 424
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
in aufnembung der bürger welle ein ersamber rath kheinen auszer seines geburtsbriff und abschiedt ... auffnemen
Datierung: 1583
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 55
- Belegtext:
wann ein frembder ... umb ufnehmung zum hindersässen bey uns anhelt, so solle derselbig zuvor uflegen seinen abschied, geburtsbriefe und redlich herkommen
Datierung: 1587
Fundstelle: WaldkirchStR. 10
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- Belegtext:
wöllen wür ... kein fremde person annemmen, si ... bringe ihren ehelichen gepurtsbrieve mit
Datierung: 1592
Fundstelle: VillingenStR. 168
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- Belegtext:
keiner soll ohne vorwissen des ... raths in der stadt ... gütter kauffen oder verkauffen ..., man habe denn erfahrung, wie ... ehr sich zuforderst mit seinen geburthsbriefen ... bezeuget hat
Datierung: 1593
Fundstelle: NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 77
- Belegtext:
kaine schweifende frembde persohnen ... ohn fürlegung ihrer ehelichen geburts- heiraths- und kuntschaftbrief in diß dorf nemben
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 32
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es soll ... keiner aufgenomben werden zu einem mitburger, er sein dann ... von seiner obrigkeit ledig und hab sein ehliche geburtbrief
Datierung: 1608
Fundstelle: Schlesinger,Weist. II 322
- Belegtext:
daß weder manns noch frauens persohnen in das burgerrecht sollen ... angenommen werden, es lege denn ... ein jedes ... sein ordentlich mannrecht oder geburthsbrief ... fuehr
Datierung: 1650
Fundstelle: NördlingenStat. 210
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- Belegtext:
sollen die fremden nicht inss burschop gelatten werden, ... befor sie ihren geburtzbreff ... ingelecht hebben
Datierung: 1651
Fundstelle: HelgolGerProt. 24
- Belegtext:
zue burger ... ahngenommen, jedoch dass er di behörige geburtsbrieff und manumissiones beybringe
Datierung: 1688
Fundstelle: SchrBodensee 28 (1899) 100
- Belegtext:
daß ... niemands ... zu einem mitburger ... angenommen werden solle, er bring dann zuvor seinen glaubwürdig geburthsbrieff
Fundstelle: Weißenburg i. N.Stat. 256
Geburtsbrief (I 4)
Erklärung:
bei Berufung zu einem Amte.
- Belegtext:
der frone [ruffet] den neuen schoppen, sein kundtschafft und geburtzbriff vorzulegen
Datierung: 1564
Fundstelle: ThürSächsZ. 12 (1922) 17
- Belegtext:
[der] zum ampt-, statt- oder gerichtschreiber angenommen ... werde ... soll ... von ehelichen unnd ehrlichen eltern geboren ... sein, auch dessen ein geburtsbrieff und gezeugnuss fürlegen können
Fundstelle: BadLO. 1622 II 34
Geburtsbrief (II)
Erklärung:
Ausstellung.
- Belegtext:
ein iczlicher, der hie burger gewest ... und wegzcyhn wolde unde bette umb eynen geburtsbriff, der sall ... das vorlorne burgerrecht als xiv gr. gebnn
Datierung: um 1300
Fundstelle: FreibergStR. Zusatz 13
Textarchiv: FreibergStR. Zusatz 13
- Belegtext:
ob er schrib einen gepurtbrive ... oder ander brive ..., sol er von eynem yden ... lon nemen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BayreuthStB.1 282
- Belegtext:
mag er sein empfangenen gepurtsbrief wieder ... in unser canzlei verordnen, so soll ime derselbige geendert werden
Datierung: 1591
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) 55
- Belegtext:
solle der stattschreiber ... sich ... der gebühr verhalten in abforderung von den armen burgern in [geburtsbriefen] zu verfertigen
Datierung: 1594
Fundstelle: TrierWQ. 103
- Belegtext:
sollen solche geburts- und lehrbrieff ... durch ordentliche verhoer der gezeugen ... verfertigt ... werden
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 199
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
ist ... bewilligt ..., das ... richter und rath ... mit ... ihren aigenen ... marktinsigil alle geburtsbrüef ... färtigen
Datierung: 1603
Fundstelle: ÖW. VI 117
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein schock und zwölff groschen von einem geburtsbrief auf pergament
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. I 1354
- Belegtext:
der seinen ehelichen geburtsbrief bittet, muss zwei zeugen stellen, so mittel eides aussagen, dass er frei, echt und aus einem christlichen ehebette gezeuget sei
Datierung: 1624
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 1078
- Belegtext:
die siglung der geburtsbrief beschicht ... von beeden rentbaumeistern
Datierung: 1668
Fundstelle: Buchen 1097
Faksimile
- Belegtext:
welcher [stempel-] preiß auch bey allen ... gebuhrts- ... oder verlaß-brieffen ... in acht zunehmen
Datierung: 1693
Fundstelle: BremPolO. 287
- Belegtext:
geburtsbrief auszufertigen werden 2 herren commissarien ... gedeputiret
Datierung: 1724
Fundstelle: CAustr. IV 247
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
den armen kindern ..., welche ... in die handwerke aufgedungen werden, ist der ... geburtsbrief ... ohne... taxabnahme ... zu ertheilen
Datierung: 1741
Fundstelle: ÖstVerordn. I 7
Wort danach: Geburtsbriefnotel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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